Ein neues Auto kostet Geld, viel Geld. Wer da nicht bar zahlen kann oder will, steht vor der Alternative, ob er den Neuwagen durch einen Autokredit finanziert oder einen Leasing-Vertrag abschließt. Im ersten Fall wird man nach Abzahlung des Kredits zum Besitzer des Autos, im zweiten Fall hat man es nur gemietet, das heißt: Man erwirbt ein Nutzungsrecht am Wagen und gibt ihn nach der vorher festgelegten Laufzeit des Vertrages (üblicherweise 24 oder 36 Monate) wieder zurück. Je nach Vertrag kann das Auto zum Vertragsende aber auch zu einem vorab vereinbarten Preis erworben werden.
Beides, Finanzierung oder Leasing, bedeutet monatliche Ratenzahlungen zu leisten. Die liegen beim Leasing niedriger als bei einer Finanzierung über die Hausbank oder bei der Autobank. Wer also Wert darauf legt, immer mit einem Neuwagen unterwegs zu sein, ohne dabei alle zwei bis drei Jahre ein neues Auto anzuschaffen und dann wieder zu verkaufen, für den wird das Leasing der sinnvollere Weg sein. Zwar muss zu Beginn eines Leasing-Vertrags normalerweise eine Sonderzahlung von 20 Prozent des Neuwertes eines Wagens gezahlt werden, diese aber wird auf die Höhe der monatlichen Ratenzahlungen angerechnet.
Freiberufler und Geschäftsleute, die ihre Firmenwagen leasen, haben den Vorteil, dass sie die im Rahmen ihres Vertrages entstehenden Unkosten steuerlich absetzen können. Damit stehen sie meistens besser da, als wenn sie einen Neuwagen über viele Jahre hinweg von der Steuer abschreiben. Hinzu kommt, dass die Firmenkasse nicht auf einen Schlag mit einem hohen Geldbetrag für den Kauf eines neuen Autos belastet wird.
Privatkunden dagegen entscheiden sich meistens für eine Finanzierung, da sie beim Erwerb eines privaten Autos keine Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können. So bleibt ihnen der Gewinn, dass sie nach Ableistung der Ratenzahlung den Wagen dann auch wirklich besitzen.
Zu bedenken bleibt: Wer ein Auto least, ist in besonderem Maße verantwortlich ist für den Zustand des Leihwagens. Bei der Rückgabe an die Firma darf es nur die üblichen Abnutzungserscheinungen vorweisen. Sollte das Auto auf dem Gebrauchsmarkt nicht mehr den gängigen Preis für das entsprechende Modell und Baujahr erzielen können, hat der Kunde die Differenz auszugleichen. Das gilt auch dann, wenn es sich nicht um einen Restwert-Leasingvertrag handelt – da garantiert der Leasingnehmer einen festgelegten Restwert des Wagens – sondern die Höhe der Monatsraten sich nach einer bestimmten Kilometervorgabe richtet.
Ein guter Rat zum Schluss: Während der Preisverhandlungen mit dem Autohändler ist es taktisch klüger, zunächst noch nicht über die Art der Bezahlung zu sprechen. Meistens lässt sich ein besserer Rabatt erzielen, wenn eine Barzahlung nicht von Beginn an ausgeschlossen ist.