Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, die ohnehin in Deutschland für jeden Kfz-Halter eine Pflichtversicherung ist, der sein Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte, kann der Halter eines Fahrzeuges darüber hinaus noch freiwillig eine Kaskoversicherung abschließen. Es gibt zwei verschiedene Arten der Kaskoversicherung, nämlich einerseits die Vollkaskoversicherung und andererseits die Teilkaskoversicherung. Während die Kfz-Haftlichtversicherung – meist einfach als Kfz-Versicherung bezeichnet – bekanntlich Schäden reguliert, welche der Versicherte schuldhaft an fremden Fahrzeugen oder auch Personen verursacht hat, ist der Inhalt der Voll- und Teilkasko, das Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert werden. Diese Schäden am Fahrzeug des Kfz-Halters werden aber nur dann reguliert, wenn eine versicherte Ursache für den Schaden verantwortlich ist.
Und genau bezüglich dieser versicherten Ursachen unterscheiden sich Voll- und Teilkasko im Kern. Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden, die am versicherten Fahrzeug aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Steinschlag, Brand, Glasbruch, Marderbiss, Zusammenstoß mit Haarwild, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. All diese Schadensursachen sind auch im Zuge der Vollkaskoversicherung versichert, da in der Vollkaskoversicherung praktisch der Teilkasko-Schutz automatisch enthalten ist. Darüber hinaus sind im Rahmen des Vollkasko-Schutzes aber noch weitere Schadensursachen versichert, die durch die Teilkasko nicht abgedeckt werden. Als Erstes ist hier das Eigenverschulden des Kfz-Halters bzw. des berechtigten Fahrers zu nennen. Verursacht dieser den Schaden am eigenen Fahrzeug schuldhaft, so übernimmt die Vollkasko in diesem Fall die Schadensregulierung. Das gilt jedoch nicht, falls der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, und zudem schließen manche Versicherer auch eine vollständige Regulierung des Schadens bei grober Fahrlässigkeit aus.
Ferner übernimmt die Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkasko auch dann die Schadensregulierung, wenn das Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wurde. Und auch dann, wenn der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann (Fahrerflucht) oder der Schaden von einem nicht haftbar zu machenden Kind verursacht wurde, übernimmt die Vollkaskoversicherung die entstandenen Kosten. Neben den Leistungen unterscheiden sich die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung auch noch darin, dass es bei Vollkasko im Gegensatz zur Teilkasko das Schadenfreiheitsrabatt-System gibt. In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherte also nach einem Schaden zurück gestuft werden, in der Teilkaskoversicherung nicht.
Die Frage danach, ob man nun besser eine Vollkaskoversicherung abschließen sollte, oder ob der Schutz der Teilkaskoversicherung ausreicht, muss jeder Kfz-Halter selbst entscheiden. Allerdings gibt es dennoch Anhaltspunkte, in welchen Fällen die eine oder andere Variante der Kaskoversicherung sinnvoller ist. So wird beispielsweise sowohl bei neuwertigen als auch bei sehr hochwertigen Fahrzeugen der Vollkasko-Schutz empfohlen. Bei welchem Wert des Fahrzeuges man nun die Grenze setzt, wann eine Vollkaskoversicherung noch sinnvoll ist und wann nicht mehr, muss der Versicherte selbst entscheiden, sicherlich auch anhand der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Bei der Frage nach der Beitragshöhe hilft ein Kfz-Versicherungsvergleich, den günstigsten Anbieter zu finden.